Šta će se dogoditi s mojom imovinom u Turskoj ako umrem?
Wenn ein ausländischer Staatsbürger in der Türkei eine Immobilie besitzt und verstirbt, stellt sich oft die Frage, wer das Eigentum erbt. Viele Ausländer wissen nicht, dass für das Immobilienerbe Türkei Ausländer in der Regel das türkische Erbrecht gilt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers. In diesem Beitrag erklären wir verständlich und fundiert, wie das Immobilienerbe für Ausländer geregelt ist, wer erbt und was bei gemeinsamem Eigentum passiert.
Immobilienerbe Türkei Ausländer – Geltendes Recht verstehen
Gemäß Artikel 20 des türkischen Gesetzes über internationales Privatrecht (MÖHUK, Gesetz Nr. 5718) richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem nationalen Recht des Verstorbenen. Eine Ausnahme bildet jedoch unbewegliches Vermögen wie Immobilien – hier gilt das Recht des Landes, in dem sich die Immobilie befindet. Für Immobilien in der Türkei heißt das: türkisches Erbrecht findet Anwendung.
Immobilienerbe Türkei Ausländer – Wer erbt wie viel?
Das türkische Zivilgesetzbuch (Gesetz Nr. 4721) regelt die gesetzliche Erbfolge klar. Die Anteile variieren je nach Konstellation:
- Verstorbener hinterlässt Ehepartner und Kinder: Ehepartner erhält 1/4 (25 %) des Nachlasses, die Kinder teilen sich die restlichen 3/4 (75 %) zu gleichen Teilen.
- Keine Kinder, aber Eltern: Ehepartner erbt die Hälfte (50 %), Eltern bzw. deren Nachkommen die andere Hälfte.
- Keine Kinder und Eltern, aber Großeltern: Ehepartner erbt 3/4 (75 %), Großeltern oder deren Nachkommen 1/4 (25 %).
- Keine Erben vorhanden: Der Nachlass fällt an den türkischen Staat.
Beispielhafte Verteilung beim Immobilienerbe Türkei Ausländer
Ein Mann besitzt eine Immobilie in Antalya. Nach seinem Tod hinterlässt er seine Ehefrau und zwei Kinder. Nach türkischem Erbrecht wird der Nachlass wie folgt aufgeteilt:
- Ehefrau: 25 %
- Kind 1: 37,5 %
- Kind 2: 37,5 %
Gemeinsames Eigentum beim Immobilienerbe Türkei Ausländer
Viele Ehepaare kaufen Immobilien in der Türkei gemeinsam – oft wird im Grundbuch eine 50/50-Aufteilung vermerkt. Stirbt einer der Partner, betrifft die Erbverteilung nur dessen Hälfte:
Angenommen, der verstorbene Mann besitzt 50 %, seine Frau ebenfalls 50 %. Er hinterlässt die Ehefrau und zwei Kinder. Die 50 %-Hälfte des Mannes wird aufgeteilt in:
- Ehefrau erhält zusätzlich 12,5 %
- Kind 1: 18,75 %
- Kind 2: 18,75 %
Die neue Eigentumsstruktur sieht also folgendermaßen aus:
Ehefrau: 62,5 %, Kind 1: 18,75 %, Kind 2: 18,75 %
Testament und Pflichtteile beim Immobilienerbe Türkei Ausländer
Ein Testament ist in der Türkei zulässig, muss aber bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Wichtig ist: Die sogenannten Pflichtteile dürfen nicht unterschritten werden. Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf einen Mindestanteil, der durch ein Testament nicht vollständig entzogen werden kann.
Ein gültiges Testament sollte entweder handschriftlich oder notariell erstellt sein. Im Zweifel empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt in der Türkei.
Erbschein (Veraset İlamı) – Notwendige Dokumente
Um den geerbten Anteil ins Grundbuch eintragen zu lassen, benötigen ausländische Erben einen sogenannten “Veraset İlamı” (Erbschein). Dieser wird von einem türkischen Gericht ausgestellt. Erbscheine aus dem Ausland werden in der Türkei nicht automatisch anerkannt.
Für den Antrag sind u.a. erforderlich:
- Sterbeurkunde (übersetzt und beglaubigt)
- Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Familienregister)
- Türkische Steuernummer
- Gültiger Reisepass
Fazit zum Immobilienerbe Türkei Ausländer
The Immobilienerbe Türkei Ausländer ist klar geregelt und bietet auch ausländischen Eigentümern Rechtssicherheit. Wer eine Immobilie in der Türkei besitzt, sollte sich frühzeitig mit den erbrechtlichen Regeln vertraut machen. Im Todesfall gelten klare gesetzliche Erbquoten. Bei gemeinsamen Eigentumsverhältnissen wird nur der Anteil des Verstorbenen vererbt – und auch hier nach festen gesetzlichen Vorgaben. Ein Testament kann die Verteilung steuern, muss aber Pflichtteile respektieren.
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Quellen
- Güneş & Güneş Anwälte – Erbrecht für Ausländer in der Türkei
- Invest in Turkey – Eigentumserwerb & Vererbung
Hinweis: Diese Angaben basieren auf türkischem Recht. Für individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.